Gebühren und Entgelte
Gebühren 2024 | Pro Tag (netto) | Pro Tag (brutto) | Pro Monat (31 Tage) (brutto) |
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Einzelzimmer | € 128,50 | € 141,35 | € 4.381,85 |
Doppelzimmer | € 116,71 | € 128,38 | € 3.979,78 |
Einzelzimmer gross | € 131,54 | € 144,69 | € 4.485,39 |
Reservierung | Zimmergrundtarif - € 3,90 | Zimmergrundtarif - € 4,29 |
Pflegegeld bei SelbstzahlerInnen
Bei Stufe 1 und 2 verbleiben dem/r BewohnerIn 10% der Stufe 3
Ab Stufe 3 werden 80% des Pflegegeldes plus 10% USt einbehalten.
Pflegegeld bei SozialhilfeempfängerInnen
Dem/r BewohnerIn verbleiben vom Pflegegeld 10% der Stufe 3
* Für jeden im Altenwohnheim Altmünster verbrachten Bewohntag ist vom/von der HeimbewohnerIn, bzw. seinem/r RechtsnachfolgerIn ein Heimentgelt zu entrichten.
* Als Bewohntage gelten Kalendertage ab dem zugesicherten Eintrittstages des/r Bewohners/in bis zur endgültigen Freigabe des Heimplatzes, das ist die Entfernung aller persönlichen Gegenstände aus den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
* Das für die Zeit vom zugesicherten Eintrittstag bis zum tatsächlichen Eintritt und bei Beendigung des Heimvertrages bis zur endgültigen Freigabe des Heimplatzes zu entrichtende Bettfreihalteentgelt wird mit der Leistungsart RESERVIERUNG verrechnet.
* Das Heimentgelt besteht aus der Grundgebühr laut Tarif und einem allfälligen Pflegezuschlag.
* Als Kostenbeitrag für vorübergehende Abwesenheit wird ab dem, dem ersten Tag der Abwesenheit folgenden Tag, die jeweilige Zimmergrundstufe abzüglich € 3,90 (inkl. Mwst. € 4,29) verrechnet. Zu- und Abgangstage gelten als volle Bewohntage
* Zu den festgesetzten Beträgen werden 10% Umsatzsteuer aufgeschlagen.